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BGFA - Ruhr Uni Bochum, Juli 2004

Es wurde durch das BGFA ein neues chemisch-analytisches Verfahren definiert, nach dem ein Nachweis von Chrom VI bereits ab 0,25mg/kg Leder möglich ist. Damit wird die Einhaltung der bisher geforderten Grenze von max. 3mg/kg Leder ohne weiteres nachprüfbar sein.

Chrom VI hat eine stark oxidierende Eigenschaft und die Fähigkeit, biologische Membranen leicht zu durchdringen. Deshalb wirkt es irritativ und ist toxisch. Mit Hilfe des neuen Testverfahrens kann nun Chrom VI in gegerbten Ledermaterialien zuverlässig nachgewiesen werden.

Den kompletten Prüfbericht können Sie von der Homepage des bgfa herunterladen: www.bgfa.ruhr-uni-bochum.de



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