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Epoxidharze in der Bauwirtschaft
Butyl und Fluorkautschuk-Handschuhe
Gefährliche Lederhandschuhe
Der Lack muss ab
Schwerhörigkeit durch Lösungsmittel?


sicher ist sicher, Ausgabe 12, Dezember 2000

Auszug:

Sowohl Epoxid- als auch Polyurethanharz-Beschichtungssysteme zeichnen sich in der Anwendungsform durch hochreaktive, gesundheitsgefährdende Bestandteile aus. Bei der Verarbeitung der Produkte treten Gefahren auf, vor denen der Verarbeiter geschützt werden musss.

Gefährdungen durch Epoxidharz-Produkte bestehen überwiegend bei Haut- oder Augenkontakt. Beide Komponenten können Verätzungen bzw. Reizungen der Haut und der Augen hervorrufen. Hautkontakt sowohl mit der Harz- als auch der Härterkomponente kann zu Sensibilisierungen führen. Eine finnische Studie zeigt, dass Kontaktallergien meist an den Händen und Unterarmen auftreten.

Konkrete Untersuchungen bei unterschiedlichen EP-Harz-Systemen haben ergeben, dass Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk bei lösemittelfreien Formulierungen geeignet sind.

Eine Auswertung von ca. 8.000 Sicherheitsdatenblättern aus der GISBAU-Datenbank ergibt folgendes Bild: 2.467 mal sind konkrete Angaben zu Handschuhmaterialien gemacht worden. Da zum Teil in einem Sicherheitsdatenblatt mehrere Handschuhmaterialien benannt wurden, sind in weniger als ca. 20% aller Fälle Angaben zu Handschuhmaterialien angegeben, wobei bereits so allgemeine Angaben wie "Kunststoff" oder "Gummi" positiv in die Auswertung einbezogen wurden. Bedenkt man, dass ein Großteil aller Chemikalienschutzhandschuhe aus Kunststoffen gefertigt wird, helfen solche Angaben nur sehr bedingt weiter.

Dabei fordert die EU-Richtlinie 91/155/EWG zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie die diese Richtlinie erläuternde Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 220) ausdrücklich: "Handschutz: Anzugeben ist die Art der bei der Handhabung des Stoffes oder der Zubereitung erforderlichen Schutzhandschuhe. Die persönliche Schutzausrüstung soll bezüglich Art, Typ und Klasse spezifiziert werden, ... ggf. unter Berücksichtigung des Umgangs bei bekannter Verwendung des Produktes..."

Die Sicherheitsfachkraft muss sich also die Angaben beim Hersteller von Schutzhandschuhen besorgen, wenn die Angaben - trotz Vorgaben - in den Sicherheitsdatenblättern fehlen.



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