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Neue Gefahrenkennzeichnung bei Verpackungen
Das Europäische Parlament verabschiedete am 3. September 2008 die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (GHS-Verordnung EU).
Mit dieser EU-Verordnung werden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Hierfür gelten auch neue Kriterien. So werden z. B. Stoffe, die die Augen nachhaltig schädigen können (bisher als „reizend“ gekennzeichnet) zukünftig als „ätzend“ ausgewiesen.
Die neuen Kennzeichen gelten ab 1. Dezember 2008. Die alten Kennzeichnungen dürfen für reine Chemikalien bis 2010 und für Gemische bis 2015 genutzt werden, um eine Übergangszeit für die Umstellung der Produkte zu ermöglichen. Lagerbestände dürfen noch jeweils zwei Jahre länger verkauft werden. Das heißt, bis 2012 bzw. 2017 können noch Verpackungen mit alter Kennzeichnung im Handel verbleiben. Auch KCL wird sich dieser neuen Verordnung annehmen. Der Vorteil der neuen Kennzeichnung ist, dass ab sofort zwischen direkten Folgen (Vergiftungen) und längerfristigen Folgen (z. B. Entstehung von Krebs) unterschieden werden kann.
KCL möchte den Verbraucher über die wichtigsten sechs der neun neuen Symbole informieren. In der angehängten Datei werden die wichtigsten Wanrsymbole beim Umgang mit Gefahrstoffen anhand eines Beispiels erklärt.

[Stand: Oktober 2008]
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