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Die BG, Ausgabe 8/2002
Folgende Autoren veröffentlichten einen Bericht unter obiger Überschrift: Herr Reinhold Rühl, Herr Burkhard Mahler (beide von der Bau-BG, Frankfurt) und Herr Martin Butz (von der HVBG, St. Augustin)
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass die veröffentlichten Zahlen und Fakten der BG aussagekräftiger dargestellt werden können. So suggerieren die Unterschiede zwischen der Zahl der Anzeigen auf Verdacht und der anerkannten Berufskrankheiten aber, dass die BGs die überwiegende Mehrzahl der Fälle ablehnen und die Situation nicht so schlimm ist.
In vielen Fällen fehlen jedoch besondere Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit. Denn die Berufskrankheiten-Verordnung BKV erlaubt bei insgesamt neun Listen-Berufskrankheiten die Anerkennung erst, wenn aufgrund der beruflich verursachten oder der beruflich zumindest wesentlich mitverursachten Erkrankung die Notwendigkeit zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit besteht und diese Tätigkeit tatsächlich auch aufgegeben wurde. Bei der BK 5101 (Hauterkrankungen) wird in der BKV als Anerkennungsvoraussetzung darüber hinaus verlangt, dass die Erkrankung schwer oder wiederholt rückfällig sein muss.
Das Ausweisen auch der Fälle, die nur wegen des Fehlens der besonderen Voraussetzungen nicht anerkannt werden, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahl der Ablehnungen groß ist – mehr als die Hälfte der entschiedenen Fälle sind Ablehnungen. Es stellt sich die Frage, ob diese Zahl deshalb so groß ist, weil mittels der Prävention nicht ausreichend eingegriffen wurde. Von der Bau-BG wurden folgende Aspekte herausgefiltert: In einzelnen Krankheitsgruppen werden relativ viele angezeigte Fälle nicht weiterverfolgt, da der bzw. die Betroffene nicht mitarbeitet. Weiterhin gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen, in denen Berufskrankheiten angezeigt werden, ohne dass hierzu eine Veranlassung besteht.
Als Resümee gehen die Autoren davon aus, dass eine saubere Differenzierung der Anerkennungs- und Ablehnungsgründe zu einer sachgerechten Bewertung des Ist-Zustandes und zu einer entsprechenden Positionierung der Prävention und deren Ergebnissen verhilft. Eine bessere Dokumentation der Umstände der Ablehnung oder Anerkennung einer BK-Anzeige ermöglicht es den BGs, ihre Arbeit, vor allem aber die Erfolge dieser Arbeit, besser dazustellen.
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