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Arbeitsschutz aktuell 01/2002
Frau Dr. Christa Hilmes beschreibt in Ihrem Bericht die Gefahren an Arbeitsplätzen in der Schlachtung im Hinblick auf die Infektion der Beschäftigten durch BSE-Erreger. Aber die aufgestellten Präventionsmaßnahmen gelten auch für jede andere Art der möglichen Infektion. Herangezogen werden die TRBA 500 (Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe), Beschluss 602 des ABAS (Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe). Danach hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen und den Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene als Schutzmaßnahme nach Biostoffverordung an den relevanten Arbeitsplätzen mit Umgang mit Risikomaterial folgende PSA zur Verfügung zu stellen:
- Flüssigkeitsdichte und feuchtigkeitsabweisende Schutzhandschuhe an allen Arbeitsplätzen, an denen Kontaktmöglichkeit mit Risikomaterial besteht
- Bei Beschädigung sind Einmalhandschuhe sowie flüssigkeitsdichte und feuchtigkeitsabweisende Schutzhandschuhe sofort zu wechseln
- An Arbeitsplätzen, an denen mit scharfen Werkzeugen wie z. B. Handmesser, Rückenmarkhohlmesser oder Rückenmarkfräse umgegangen wird, sind diese unter dem schnitthemmenden Handschuh bzw. unter dem Stechschutzhandschuh zu tragen
Bei der Reinigung ist auf die richtige Benutzung von PSA und Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisugn für den Umgang mit den Reinigungsmitteln zu achten. Bei der Benutzung von Handschuhen ist die Aufstellung eines Hautschutzplanes für die Beschäftigten zur Vermeidung von Hauterkrankungen besonders wichtig.
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